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1.
Angebot
a.
Die X-Projekt Ltd. (Projekt Travel Service Hannover), im folgenden
„X-Projekt Ltd.“ genannt, bietet Ihnen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Reiseleistungen, wie in unserem Prospekt, Website, Flyer, Fax, Email oder
anderer Werbung ersichtlich, in eigener Verantwortung an.
2.
Auftrag und Bestätigung
a.
Ihr Auftrag kann schriftlich, per Fax oder Email erteilt werden. Sie
haben Rücktrittsrecht, falls die X-Projekt Ltd. bei Standartreisen ohne
Sonderleistungen nicht innerhalb von 14 Tagen, bei Reisen mit
Sonderleistungen nicht innerhalb von 30 Tagen die Auftragsannahme
schriftlich, per Fax oder Email bestätigt.
b.
Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Er wird mit Eingang bei der
X-Projekt Ltd. wirksam. Ziffer 9.a. dieser Vertragsbedingungen findet auf
vorstehenden Rücktritt keine Anwendung.
c.
Optiondaten sind für beide Vertragsparteien bindend. Nach Ablauf der
Optionsdaten behält sich die X-Projekt Ltd das Recht vor, die gewünschten
Leistungen anderweitig zu verkaufen oder zu vermieten.
3.
Zahlung
a.
Mit Auftragserteilung ist bis zu einem Auftragswert von € 5.000.- eine
Anzahlung von € 250.- bei höherem Auftragswert eine Anzahlung von €
500.- fällig, die jedoch 10% des mitgeteilten Gesamtgruppenpreises nicht
übersteigen soll. Alle Preise verstehen sich - soweit nicht anders
ausgewiesen - als Netto-Preise in EURO.
b.
Bei Buchung von mehreren Reisen kann eine schriftliche Sonderregelung
vereinbart werden.
c.
Bei Nichtannahme des Vertrages durch die X-Projekt Ltd. wird der
Anzahlungsbetrag erstattet.
d.
Die Restzahlung muss ohne nochmalige Aufforderung spätestens 4 Wochen
vor Reisebeginn dem Konto der Firma X-Projekt Ltd. gutgeschrieben sein.
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
e.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es der X-Projekt Ltd. frei,
vorab die Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt
gemäß Ziffer 8.a. und 8.b. dieser Vertragsbedingungen zu erklären und
einen entsprechenden Schaden geltend zu machen, gemäß Ziffer 10. und
Ziffer 11..
4.
Preisänderungen
a.
Die X-Projekt Ltd. ist berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluß und
dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 3 Monate liegt, den Reisepreis
im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. Dies ist allerdings nur dann
möglich, wenn die Erhöhung mit genauen Angaben des neuen Preises im
Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten,
der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen- oder Flughafengebühren,
etc.) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse Rechnung getragen wird.
b.
Die X-Projekt Ltd. ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich nach
Kenntnis vom Änderungsgrund über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige
Preiserhöhung zu informieren.
c.
Gleiches gilt auch für Änderungen der Mwst.-Sätze in den jeweiligen Ländern,
sowie für die Bundesrepublik Deutschland
d.
Weitere Regelung gemäß Ziffer 8.e..
5.
Leistungen
a.
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach einer unserer
Leistungsbeschreibungen im Prospekt, Flyer, Fax, Email oder anderer
Werbung sowie unserer Reisebestätigung (Voucher).
b.
Die von der X-Projekt Ltd. in der Leistungsbeschreibung angegebene
touristische Einstufung der Unterbringung der Reiseteilnehmer bezieht sich
auf die Landestypische Klassifizierung.
c.
Informationsschriften über das Reiseziel und die Beherbergungsstätten
haben nur einen unverbindlichen, informatorischen Charakter. Der
Auftraggeber kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit der erhaltenden
Informationen erheben. Eine Gewährleistung für den Inhalt wird durch die
X-Projekt Ltd. nicht übernommen.
6.
Leistungsänderungen
a.
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und vom der X-Projekt Ltd. nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtablauf der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
b.
Der X-Projekt Ltd. ist verpflichtet, den Auftraggeber über jegliche Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu
unterrichten.
7.
Teilnehmermeldung an die X-Projekt Ltd.
a.
Bei Reisen in Staaten mit Visumpflicht muss die endgültige
Teilnehmermeldung spätestens 6 Wochen, bei allen anderen Reisen 2 Wochen
vor Reiseantritt bei der X-Projekt Ltd. vorliegen.
b.
Des weiteren benötigt die X-Projekt Ltd. 2 Wochen vor Reisebeginn eine
Aufteilung der Zimmer nach Doppel-, Einzel- oder Mehrbettzimmer, etc..
c.
Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen,
trägt diese der Auftraggeber. Für sonstige Nachteile aus der
Nichtbeachtung der Fristen ist die X-Projekt Ltd. nicht verantwortlich.
d.
Erhebliche Änderungen der Teilnehmerzahlen oder ein Nichtereichen der
Mindestteilnehmer sind seitens des Auftraggebers unverzüglich der
X-Projekt Ltd. schriftlich mitzuteilen.
8.
Rücktritt bzw. Kündigung durch die X-Projekt Ltd.
a.
Vor Reisebeginn kann die X-Projekt Ltd. von dem Vertrag zurücktreten,
wenn der Auftraggeber sich mit Zahlungen in Verzug befindet. Bei Rücktritt
innerhalb der festgelegten Stornofrist durch verschulden des Kunden,
stellt die X-Projekt Ltd. 80% der gebuchten Leistung in Rechnung.
b.
Ein Rücktritt ist auch dann möglich, wenn der Auftraggeber mit
Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug ist.
c.
Bis zwei Wochen vor Reisebeginn kann die X-Projekt Ltd. vom Vertrag zurücktreten,
wenn ersichtlich ist, daß die in der Reiseausschreibung genannte
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
d.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Auftraggeber die
X-Projekt Ltd. unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.
e.
Die X-Projekt Ltd. kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahlen
den Arrangementpreis entsprechend anheben bis zu 20% p.P. /
Reisearrangement.
9.
Rücktritt bzw. Kündigung durch den Auftraggeber
Nach
dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Auftraggeber verpflichtet,
folgende Entschädigung zu zahlen:
a.
bei Nichtantritt der Reise werden je gebuchten Teilnehmer 100% des
Arrangementpreises berechnet, bei Gruppen die nur eine Nacht gebucht haben
werden 100% berechnet.
b.
bei Reisen, die Eintrittskarten für Veranstaltungen beinhalten, werden
im Stornierungsfall Stornokosten in voller Höhe berechnet. Die X-Projekt
Ltd. bemüht sich um eine Rückgabe/ Wiederverkauf.
c.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung
bei der X-Projekt Ltd..
10.
Rücktritt bzw. Kündigung durch den Auftraggeber, bei Standortreisen
a.
6 Wochen vor Reisebeginn, bei sogenannten Standortreisen, d.h. der
Auftraggeber bleibt mit seiner Reisegruppe an einem Ort (z.B. Badeurlaub).
Letzter kostenfreier Stornotermin in der Reisebestätigung - Buchungsbestätigung
ausgewiesene Sonderregelungen sind zu beachten.
b.
Bei einem Rücktritt
zu einem späteren Zeitpunkt sind 80% des Gesamtgruppenpreises zu
entrichten.
c.
Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Reisebeginn sind 100% des
Gesamtgruppenpreises zu entrichten.
11.
Rücktritt bzw. Kündigung durch den Auftraggeber, bei Rundreisen oder
Rundfahrten
a.
8 Wochen vor Reisebeginn, bei sogenannten Rundreisen oder Rundfahrten.
(Hier erfolgt der Aufenthalt an mehreren Orten, Hotelanlagen und
Veranstaltungsorten), letzter kostenfreier Stornotermin in der Reisebestätigung
ausgewiesene Sonderregelungen beachten.
b.
Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt sind 80% des
Gesamtgruppenpreises zu entrichten.
c.
Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor Reisebeginn sind 100% des
Gesamtgruppenpreises zu entrichten.
12.
Reiseabbruch
a.
Nimmt der Auftraggeber ganze oder einzelne Leistungen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Das Risiko eines etwaigen
notwendigen Abbruches der Reise oder des Nichtantrittes der Reise trägt
der Auftraggeber. Ihm obliegt es, notwendige Vorkehrungen zur Absicherung
dieses Risikos zu treffen.
13.Direktverträge
a.
Die Vermittlung bzw. Besorgung der touristischen Leistungen erfolgt unter
der Vorraussetzung dass innerhalb von 12 Monaten nach Abwicklung des
letzten Geschäftsfalles keine direkten Verträge mit den, von der
X-Projekt Ltd. vermittelten bzw. besorgten Leistungsträgern, geschlossen
werden. Bei einem Verstoss gegen diese Vereinbarung verpflichten Sie sich,
der X-Projekt Ltd. einen Schadenersatz in Höhe von 15% des
Buchungsvolumens aller Geschäftsfälle mit den, von der X-Projekt Ltd.
vermittelten bzw. besorgen Leistungsträgern, für die 3 folgenden Jahre
zu leisten.
14.
Pflichten der X-Projekt Ltd.
a.
Die X-Projekt Ltd. ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu
tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung
der Reise zu ermöglichen.
b.
Die
X-Projekt Ltd. ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des
Reisevertragsgesetzes (§§ 651a BGB).
15.
Pflichten des Auftraggebers
a.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun,
um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der
Reise zu ermöglichen. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so ist er
der X- Projekt Ltd. gegenüber zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens
verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes
Verschulden.
16.
Kündigung infolge höherer Gewalt
a.
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch
nicht vorhersehbare Umstände wie Kriege, innere Unruhen, Epidemien,
hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen),
Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften und
gleichwertige Fälle nach Reisebeginn berechtigen beide Teile zur Kündigung.
b.
Im Fall der Kündigung kann die X-Projekt Ltd. für erbrachte oder noch
zu erbringende Reiseleistung eine nach § 471 des BGB zu bemessende
Einschränkung verlangen.
17.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a.
Für die rechtzeitige Erteilung von Pass-, Visa-Papieren sowie die
Einhaltung der gesetzlichen im dem jeweiligen Land geltenden und
empfohlenen Gesundheitsvorschriften trägt der Auftraggeber die
Verantwortung.
18.
Haftungsbeschränkung
a.
Haftungsbeschränkungen oder haftungsausschließende gesetzliche
Vorschriften, die auf internationale Übereinkommen beruhen und auf die
sich von uns ein eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten zu
Gunsten der X-Projekt Ltd..
b.
Die X-Projekt Ltd. haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel,
soweit diese bei Leistungen auftreten, die ausdrücklich als Fremdleistung
gelten. Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf der Reise.
c.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben hiervon unberührt.
19.
Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
a.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
20.
Gerichtsstand
a.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden
Rechtsstreitigkeiten ist Hannover (Deutschland).
21.
Sonstiges
a.
Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern in
unserer Korrespondenz etc. bleibt vorbehalten.
b.
Stand der Drucklegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (01.03.2009)
22.
Hauptsitz des Unternehmens
X - Projekt Ltd.
Jupiter House Cavella Park 5
Aldermaston Reading Berkshire
RG 7 8NN, GB
Company No. 6829317
23.
Sitz der Zweigniederlassung
X - Projekt Ltd.
Osnabrücker Landstrasse 1
30926 Seelze – Germany
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Tel.: 0049-5137-9096660
Fax: 0049-5137-9096661
E-Mail: info@x-projekt.com
www.x-projekt.com
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Director:
Kristian-Helmut Friedrich
Betriebswirt (BdH)
Kfz.-Meister
Versicherungsfachmann (BWV)
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